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Gemeinsame Presseerklärung ( 29.10.2007):
In einer gemeinsamen Vorstandssitzung des Netzwerks Mülheimer Bürger gegen Fluglärm und der Schutzgemeinschaft Fluglärm Essen/Mülheim haben die Vorstände in großer Übereinstimmung beschlossen, mit gegebenen juristischen Mitteln, Widerspruch und Klage vor dem Verwaltungsgericht, gegen die erteilte Dauerausnahmegenehmigung nach §25 Luftverkehrsgesetz vorzugehen. Hierzu wurde ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht beauftragt.
Die Vorstände haben den vorbezeichneten Schritt beschlossen, da die Begründung der Bezirksregierung hinsichtlich der Dauerdüsengenehmigung von den Bürgern nicht hinzunehmen. (Zum gesamten Wortlaut)
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